Justizminister Poseck mit sieben Personen, die gelbe Urkunden in den Händen halten, auf einer Treppe. Alle schauen in die Kamera

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Poseck ehrt Jahrgangsbeste des Jahres 2022

Heute wurden die besten Absolventinnen und Absolventen der juristischen Staatsprüfungen des Jahres 2022 von dem Hessischen Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck geehrt.

Hessenweit haben im vergangenen Jahr das erste juristische Staatsexamen 678 Kandidatinnen und Kandidaten abgelegt, davon haben 53 mit den Noten „gut“ oder „sehr gut“ abgeschnitten. Das zweite Staatsexamen sind 957 Prüflinge angetreten, wovon 16 mit der Note „gut“ oder sogar „sehr gut“ bewertet wurden.

Qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen

Justizminister Roman Poseck sagte bei der Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen: „Es ist mir eine besondere Freude, heute die Besten des Jahrgangs 2022 zu ehren. Die juristischen Staatsprüfungen zählen zu den herausforderndsten Prüfungen Deutschlands. Wer diese dann sogar mit den Noten „gut“ oder „sehr gut“ absolviert, kann mit Stolz auf die vergangenen Jahre zurückblicken und mit Zuversicht nach vorne schauen. Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen ausdrücklich für diese beachtliche Leistung und freue mich, dass die hessische Justiz mit ihnen qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gewinnt.“

Justizminister Roman Poseck mit den besten Absolventinnen und Absolventen aus dem Jahrgang 2022
Justizminister Roman Poseck mit den besten Absolventinnen und Absolventen aus dem Jahrgang 2022

„Einige haben sich bereits für einen beruflichen Lebensweg entschieden, andere stehen noch vor der Entscheidung, wo der berufliche Weg sie hinführt. Als Entscheidungsträger von morgen können die Absolventinnen und Absolventen aktiv die hessische Justiz mitgestalten und sich für einen starken und liberalen Rechtsstaat einsetzen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Durch 100 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Doppelhaushalt 2023/2024 ist der personelle Bedarf noch einmal gestiegen. Wir wollen auch die neuen Stellen so schnell wie möglich mit qualifiziertem Personal besetzen. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften benötigen eine bessere personelle Ausstattung, um allen Anforderungen gerecht werden zu können und die in Teilen zu hohe Belastung zu senken. Dafür haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen:

  1. Durch die Erhöhung der R-Besoldung zum 1. April, insbesondere durch die Streichung von 2 Erfahrungsstufen, rückt Hessen bei den Einstiegsgehältern von Platz 13 auf Platz 2 vor. Hessen zahlt im Jahr 2.235,66 Euro mehr als im Bundesschnitt. Bei den Endgehältern rückt Hessen auf Platz 5 vor. Die Besoldungsverbesserung wird auch auf mehr als 60% der bereits tätigen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte übertragen.
  2. Der Richterwahlausschuss hat seine Sitzungsfrequenz in diesem Jahr erhöht, sodass mehr junge Richterinnen und Richter eingestellt werden können.
  3. Durch die Einführung der sogenannten „Assessorbrücke“ können Volljuristinnen und Volljuristen bereits vor der Einstellung in den Richter- und Staatsanwaltsdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen tätig sein.
  4. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist ein flächendeckendes Mentorenprogramm geschaffen worden. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sollen in der Einarbeitungszeit Unterstützung erhalten, um die Abläufe und die Strukturen schneller kennenzulernen.
  5. Seit Ende 2022 können 15 Punkte in beiden Examen statt wie bisher 16 Punkte für die Einstellung in die hessische Justiz ausreichen.
  6. Seit November 2019 werden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hessen als Beamte auf Widerruf eingestellt. Seit Januar 2023 kann der juristische Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolviert werden. Referendarinnen und Referendare erhalten Dienstnotebooks und kostenfreie Zugänge zu beck-online und Juris.
  7. Die Umstellung auf die elektronische Akte wird in den Zivilverfahren der Landgerichte und in der Sozialgerichtsbarkeit in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Danach kommen die Amtsgerichte und andere Fachgerichtsbarkeiten an die Reihe. Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens.
  8. Im Referendariat soll eine Justizassistenz eingeführt werden. Eine Einführung ist bis zum Sommer beabsichtigt. Ziel ist es, dass die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits im juristischen Vorbereitungsdienst eigenständig Aufgaben bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft übernehmen und sich mit den Abläufen vertraut machen.
  9. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben jetzt auch in Hessen die Möglichkeit, ihren Ruhestand auf Antrag bis zum vollendeten 68. Lebensjahr hinauszuschieben.

Diese Maßnahmen sind nicht abschließend. Wir arbeiten täglich daran, die hessische Justiz noch attraktiver für Nachwuchskräfte zu gestalten. Meine Erfahrung und viele Gespräche haben gezeigt, dass die hessische Justiz eine verantwortungsvolle, gesellschaftlich bedeutsame, vielseitige und unabhängige Tätigkeit bietet. Es würde mich daher freuen, wenn ich auch einige von den Jahrgangsbesten aus dem Jahr 2022 bald in der hessischen Justiz begrüßen kann. In jedem Fall wünsche ich Ihnen auf Ihrem beruflichen Lebensweg alles Gute und Erfüllung -unabhängig davon, für welchen Berufsweg Sie sich entscheiden“, sagte Justizminister Roman Poseck abschließend.