Hessens Justizminister Roman Poseck führte in seiner Rede zu diesem Antrag im Deutschen Bundestag aus: „Deutschland gehört zu den sichersten Ländern weltweit. Dennoch wird unsere Innere Sicherheit durch Clan-Kriminalität, insbesondere in Großstädten, vor große Herausforderungen gestellt. Wir dürfen unter keinen Um-ständen tatenlos zusehen, wie in unserem Land kriminelle Parallelstrukturen entstehen. Wir dürfen auch nicht zulassen, dass unsere Rechts- und Werteordnung und die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates missachtet werden. Deshalb müssen wir konsequent handeln und gemeinsam an einem Strang ziehen! Unser gemeinsames Motto muss sein: Null Toleranz bei Clan-Kriminalität!
Kriminelle Clans sind verantwortlich dafür, dass sowohl die objektive Sicherheitslage als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen beeinträchtigt werden. Deshalb muss der Rechtsstaat entschlossen gegen diese Form der Kriminalität vorgehen. Hessen folgt der Null-Toleranz-Linie. Hessischen Ermittlerinnen und Ermittlern ist erst vor wenigen Tagen nach jahrelanger Beobachtung ein Ermittlungserfolg gegen kriminelle Clanstrukturen in Offenbach und Mühlheim gelungen. Dabei konnten drei Personen festgenommen werden, denen illegale Geschäfte im Handel mit Autos, Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen werden.
Große Investitionen in Innere Sicherheit
Diese Erfolge sind auch auf die personellen Kraftanstrengungen der letzten Jahre zurückzuführen: Die hessische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren kräftig in die Innere Sicherheit investiert. Allein für die hessische Justiz wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 fast 500 zusätzliche Stellen geschaffen, sodass wir im Jahr 2024 2.319 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu Verfügung haben. Das sind 18 % mehr als 2014 mit 1.960 Stellen. Auch die hessische Polizei wurde massiv verstärkt. Seit 2014 gab es einen personellen Anstieg um 2.200 Polizisten. Die politischen Anstrengungen und das Engagement der Ermittlerinnen und Ermittler zahlen sich aus. Nach dem „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ des BKA aus dem Jahr 2021 weist Hessen im bundesweiten Vergleich eine der geringsten Quoten von Clan-Kriminalität auf, soweit es sich dabei auch um Organisierte Kriminalität handelt.“
„Hessen greift durch, doch der Bund kommt seinen Verpflichtungen und Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität nicht in dem erforderlichen Umfang nach. Den Ländern wird die dringend benötigte Unterstützung in organisatorischer, rechtlicher und personeller Hinsicht versagt. Auf vollmundige Ankündigungen folgen in der Regel keine Taten. Die Bundesregierung lässt die Länder und die Ermittler vor Ort im Regen stehen.
Maßnahmen ergreifen
Der Minister wies beispielhaft auf die folgenden Punkte hin: „Die Bundesregierung muss endlich auf die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden hören und die vom Europäischen Gerichtshof eröffneten Spielräume zur begrenzten Speicherung von IP-Adressen nutzen. Dieses Instrument ist ein unverzichtbares Instrument, Organisierte Kriminalität zu bekämpfen und kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Auch ein Jahr nach der Entscheidung des EuGHs ist sich die Bundesregierung uneins und blockiert damit auch effektive Ermittlungen. Nicht nachvollziehbar ist die Entscheidung der Bundesregierung gegen die Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA). Mit dieser könnten Ermittlerinnen und Ermittler große Mengen an Daten schnell analysieren und Zusammenhänge zwischen ihnen erfassen, die sonst möglicherweise unentdeckt bleiben würden. Der Bund handelt hier gegen den Beschluss aller 16 Länder. Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und die Stärkung unseres Rechtsstaates kosten Geld. Die Länder kommen hier ihrer Finanzierungsverantwortung nach. Aber auch der Bund sollte erkennen, dass die Herstellung Innerer Sicherheit in unserem Land eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Aus diesem Grund erwarten die Länder zu Recht, dass der schon in der letzten Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Pakt für den Rechtsstaat - wie dies im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigt ist – verstetigt wird. Es wäre in dieser Zeit ein fatales Signal, wenn ausgerechnet der Pakt für den Rechtsstaat zum Streichposten wird.
Entschiedenes Vorgehen gegen Clan-Kriminalität bedeutet: Der Staat muss sich illegal erworbenes Vermögen zurückholen. Bei unklarer Vermögensherkunft muss eine vollständige Beweislastumkehr gelten. Wenn wir nicht weiter dabei zuschauen wollen, wie kriminelle Clans unsere Sozialsysteme missbrauchen, muss der Bund die notwendigen Regelungen zur Vermögensabschöpfung schaffen. Wir müssen daneben aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nutzen und erweitern, um kriminelle Clanmitglieder auszuweisen und abzuschieben. Dazu gehört für mich auch, zu prüfen, ob bei doppelter Staatsangehörigkeit der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit möglich ist.
Lassen Sie uns bei der Bekämpfung von Clan-Kriminalität sachlich, entschlossen und gemeinsam vorgehen!“