Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Spürbare Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Vermittlungsverfahren erreicht

Das von den Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag ursprünglich beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtete die Unternehmen in Deutschland zur Einrichtung eines Meldekanals, der nicht nur die Annahme einer anonymen Meldung, sondern auch eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen sollte.

Hiergegen hat sich erheblicher Widerstand auf Seiten der deutschen Wirtschaft geregt. Es bestand die begründete Sorge, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit erheblich mehr Bürokratie und höheren Kosten belastet würden. Dies führe im Ergebnis dazu, dass deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich im Wettbewerb benachteiligt würden, da weder die maßgebliche EU-Richtlinie noch andere nationale Umsetzungsgesetze die Einrichtung entsprechender Kanäle vorsähen.

In den Beratungen im Deutschen Bundestag haben die Ampel-Fraktionen diese Behauptung in Zweifel gezogen und angegeben, EDV-gestützte Systeme seien für nur 50 Euro monatlich erhältlich. Nun hat das Bundesjustizministerium auf eine Frage im Deutschen Bundestag erklärt, die Einrichtung eines Meldewegs beim Bundesamt für Justiz als externer Meldestelle verursache voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von 375.000 Euro. In der Antwort heißt es weiter, man habe sich nach Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, unter anderem auch der genutzten IT-Struktur zur Bearbeitung eingehender Meldungen gegen den Einsatz einer am Markt erhältlichen „Fertiglösung“ bei der externen Meldestelle des Bundes entschieden.

Verhandlungen mit Erfolg

Justizminister Roman Poseck erklärte hierzu: „Ich habe schon zu Beginn der Diskussion im Bundesrat, aber auch im Deutschen Bundestag, auf die den Unternehmen drohenden erheblichen finanziellen Belastungen im Falle einer verpflichtenden Einrichtung eines anonymisierten Meldekanals hingewiesen. Aus diesem Grund habe ich mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus CDU und CSU in den Verhandlungen mit Erfolg für eine Streichung der verpflichtenden Einrichtung eingesetzt. Die nun seitens des Bundejustizministerium dargestellten Kosten in Höhe von 375.000 Euro für die Einrichtung eines solchen Kanals zeigen deutlich, dass die von den Ampel-Fraktionen ursprünglich mitgeteilten Kosten in Höhe von 50 Euro monatlich einer fundierten Kostengrundlage entbehrten. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass in dem von unserer Verfassung vorgesehenen Vermittlungsverfahren eine echte Verbesserung des Hinweisgeberschutzgesetzes erreicht werden konnte. Dass allein das Bundesjustizministerium 375.000 Euro für die Einrichtung einer Meldestelle für anonyme Kommunikation aufgewandt hat, lässt erahnen, welche enormen Belastungen auf die Unternehmen zugekommen wären, wenn es bei dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben der Ampel geblieben wäre. Es ist gut, dass wir infolge des Vermittlungsverfahrens unzählige Unternehmen in unsicheren Zeiten vor weiteren gravierenden finanziellen und organisatorischen Belastungen bewahren konnten. Wir müssen die Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen stärken, anstatt sie immer wieder mit zusätzlichen Fesseln im internationalen Wettbewerb zu versehen.“

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hatte am 16. Dezember 2022 ein Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, dem der Bundesrat am 10. Februar nicht zugestimmt hat. Am 5. April 2023 hat die Bundesregierung dann den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Zur Vorbereitung der Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde in einer Arbeitsgruppe ein veränderter Gesetzesentwurf erarbeitet. Hessens Justizminister Roman Poseck hat diese Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages und der Länder gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann geleitet. Am 9. Mai 2023 tagte der Vermittlungsausschuss. Die Vertreterinnen und Vertreter haben sich auf ein verändertes Hinweisgebeschutzgesetz verständigt, was am 12. Mai 2023 im Bundesrat beschlossen wurde.

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